AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.

  1. Zustandekommen des Vertrages
  2. Zahlung
  3. Leistungen
  4. Stornierung durch Hundehalter
  5. Haftung / Haftungsbeschränkung
  6. Rücktritt
  7. Freistellung
  8. Sonstige Kostenregelungen
  9. Bring- und Abholzeiten
  10. Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung eines Hundes im Rahmen einer Hundepension oder einer Hundetagesstätte.

Unter Hundepension versteht man die Betreuung eines Hundes tagsüber, einschließlich mindestens einer Übernachtung.

Unter Hundetagesstätte versteht man, dass der zu betreuende Hund während den Öffnungszeiten (s. 9 Bring- und Abholzeiten) gebracht und am selben Tag wieder abgeholt wird.

Der Tierhalter ist verpflichtet, den Betreuungsvertrag wahrheitsgemäß auszufüllen.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvertrag ist vor Antritt der Betreuung an Charlys Hundezentrum zu übermitteln (z.B. E-Mail, Post oder Fax).

Nach Prüfung des o.g. Betreuungsvertrages wird Charlys Hundezentrum entscheiden, ob der Hundehalter mit seinem Hund zu einem Ortstermin eingeladen wird. Die Entscheidung über die Aufnahme des Hundes im Rahmen des Betreuungsvertrages obliegt Charlys Hundezentrum.

Der Betreuungsvertrag kommt erst durch Unterzeichnung beider Parteien (Hundehalter und Charlys Hundezentrum) zustande.

2. Zahlung

Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens des Hundehalters, verpflichtet sich der Hundehalter den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preis zu bezahlen.

Der Preis ist bei Abgabe des Hundes, d.h. zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns an Charlys Hundezentrum zu entrichten.

Zusätzlich entstandene Kosten wie z.B. Verlängerung der Betreuungszeit, tierärztliche Behandlungskosten, zusätzliche Futterkosten o.Ä. sind bei Abholung des Hundes zu bezahlen.
Bei Nichtzahlung des Preises oder der zusätzlich entstandenen Kosten ist Charlys Hundezentrum berechtigt, den zu betreuenden Hund solange einzubehalten bis alle Kosten vollständig bezahlt wurden. Im Falle eines berechtigten Einbehaltes des Hundes hat der Hundehalter die daraus entstehenden Mehrkosten für Betreuung, Übernachtung, Futter und Medikamente ebenfalls zu tragen.

3. Leistungen

Charlys Hundezentrum verpflichtet sich unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen.

4. Stornierung durch Hundehalter

Der Hundehalter ist dazu berechtigt, den geschlossenen Betreuungsvertrag zu folgenden Stornobedingungen zu stornieren:

4.1 Erfolgt die Stornierung mind. 30 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
4.2 Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
4.3 Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
4.4 Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, trägt der Hundehalter die Stornierungsgebühren in Höhe von 100% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten.

5. Haftung / Haftungsbeschränkung

Charlys Hundezentrum haftet nicht für Schäden, die auf (einfache) fahrlässige Pflichtverletzung oder auf (einfache) fahrlässige Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der jeweilige Hundehalter haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch seinen zu betreuenden Hund verursacht werden. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 200,00 EUR beschränkt.

Charlys Hundezentrum übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Hund eigenständig, während des Bring- bzw. Abholvorgangs befreit oder bei der Betreuung entwischt.

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. aus auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen.

Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbchen, Spielzeug, Leinen usw.) wird keine Haftung übernommen.

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in den Räumlichkeiten von Charlys Hundezentrum ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.

Die Aufnahme läufiger Hündinnen ist ausgeschlossen. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden.

Im Fall des berechtigten Abbruchs der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen 4.4., d.h. der Hundehalter hat den vollen Preis bei Abholung des Hundes zu leisten.

6. Rücktritt

Sollte sich der Hund bei Übergabe (Betreuungsbeginn) nicht in dem vertragsgemäß vorausgesetzten Zustand (vgl. Aufnahmebogen) befinden oder die notwendigen Belege (wie z.B. Tierhalter-Haftpflichtversicherung, gültiger Impfschutz, etc.) nicht vorliegen, ist Charlys Hundezentrum berechtigt, die Betreuung zu verweigern.

Im Fall der berechtigten Verweigerung der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen 4.4., d.h. der Hundehalter trägt Stornierungsgebühren in Höhe von 100% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten.

7. Freistellung

Macht ein Hundehalter (= verletzter Hundehalter) oder ein Dritter gegenüber Charlys Hundezentrum Schadensersatzansprüche geltend, welche durch einen anderen zu betreuenden Hund von Charlys Hundezentrum entstanden sind, wird der Hundehalter des schadensverursachenden Hundes (=schadensverursachender Hundehalter) Charlys Hundezentrum gegen die Ansprüche des verletzten Hundehalters und Dritter verteidigen und von diesen Ansprüchen freistellen:

Voraussetzungen für die Ansprüche von Charlys Hundezentrum gegenüber dem schadensverursachenden Hundehalter sind, dass

  • Charlys Hundezentrum den schadensverursachenden Hundehalter unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Dritte verständigt.
  • Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat er ihm stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit dem schadensverursachenden Hundehalter zu agieren.

Charlys Hundezentrum wird den schadensverursachenden Hundehalter bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlungen in angemessenem Umfang unterstützen.

Die Verjährung des Freistellungsanspruches entspricht der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche von Dritten.

Hat der schadensverursachende Hundehalter nach Ablauf einer angemessenen Frist seine Freistellungspflicht nicht erfüllt, kann Charlys Hundezentrum den Drittanspruch – unabhängig davon, ob dieser begründet ist oder nicht – erfüllen und die an den Dritten erbrachte Zahlung oder sonstige Leistungen als entstandenen Schaden geltend machen, ohne die Begründetheit des Anspruchs vorab zu prüfen. Der schadensverursachende Hundehalter ist in einem späteren Regressprozess mit dem Einwand ausgeschlossen, dass Charlys Hundezentrum eine eigenverantwortliche, den Regressanspruch ausschließende Entscheidung getroffen bzw. einen Prozess nicht angemessen geführt habe.

8. Sonstige Kostenregelungen

8.1 Benötigt der zu betreuende Hund während des Aufenthalts in der Hundetagesstätte oder in der Hundepension Medikamente, sind diese in ausreichender Menge bei Abgabe des Hundes mitzugeben.
8.2 Sollte sich während des Aufenthalts zeigen, dass der zu betreuende nicht über genügend Medikamente verfügt oder andere Medikamente benötigt, ist Charlys Hundezentrum berechtigt, auf Kosten des Halters Medikamente zu besorgen.
Die dadurch entstandenen tierärztlichen Kosten, sowie alle weiteren entstandenen Kosten für Mehraufwände werden in Höhe von 60 EUR pro Stunde separat in Rechnung gestellt und sind vom Hundehalter bei Abholung des Hundes zu bezahlen.
8.3 Futter ist in ausreichender Menge, sofern nicht anders vereinbart, bei Abgabe des Hundes für die Dauer des Aufenthalts mitzubringen. Sollte das Futter nicht ausreichen, ist Charlys Hundezentrum dazu berechtigt, auf Kosten des Hundehalters dieses oder vergleichbares Futter zu beschaffen.
8.4 Sollte sich während des Aufenthaltes herausstellen, dass der zu betreuende Hund an einer übertragbaren Krankheit leidet oder von Parasiten befallen ist, ist Charlys Hundezentrum berechtigt, eine entsprechende (tierärztliche) Behandlung auf Kosten des Hundehalters durchführen zu lassen. Darüber hinaus trägt der Hundehalter auch die dadurch entstandenen Aufwandskosten (60 EUR pro Std.) sowie angefallene Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen.
Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten oder anderen Krankheiten kommen. Für diesen Fall übernimmt Charlys Hundezentrum keine Haftung.
8.5 Sollte der zu betreuende Hund aus anderen Gründen einen Tierarzt benötigen, ist Charlys Hundezentrum berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl zu beauftragen. Alle diesbezüglich entstehenden Kosten sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 60,00 EUR pro Stunde gehen zu Lasten des Hundehalters, soweit Charlys Hundezentrum kein Verschulden trifft. Die angefallenen Kosten sind bei Abholung des Hundes zu bezahlen.
8.6 Der Hundehalter wird durch die Hundetagesstätte unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den Hund gegebenenfalls abholt.
Im Fall des berechtigten Abbruchs der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen 4.4., d.h. der Hundehalter hat den vollen Preis bei Abholung des Hundes zu leisten.
8.7 Sollte der zu betreuende Hund ein erhebliches Aggressionsverhalten aufweisen, ist Charlys Hundezentrum berechtigt, den zu betreuenden Hund von den anderen Hunden zu separieren. Eventuell entstehende Mehrkosten hat der Hundehalter zu tragen. In Ausnahmefällen, zum Schutz des Personals und/oder anderer zu betreuenden Hunde ist Charlys Hundezentrum berechtigt die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer verpflichtet sich, in diesem Fall den Hund abzuholen. Im Fall des berechtigten Abbruchs der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen 4.4., d.h. der Hundehalter hat den vollen Preis zu leisten.

9. Bring- und Abholzeiten

Der zu betreuende Hunde kann von Montag bis Sonntag jeweils von 07.30 Uhr bis 10:00 Uhr gebracht und von 16:00 bis 18:30 Uhr abgeholt werden.

Andere Bring- und Abholzeiten müssen nach Vereinbarung getroffen werden. Ein Anspruch besteht hierauf nicht.

Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, kann der Hund erst am Folgetag ab 7.30 Uhr abgeholt werden.

Für jeden zusätzlichen Tag fällt der jeweilige Tagessatz an.

Der Hundehalter verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen.

Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in einem Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Charlys Hundezentrum behält sich vor, den zu betreuenden Hund anderweitig unterzubringen, wenn Charlys Hundezentrum nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet sein sollte.

10. Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzliche Regelung ein.